Published On: 18. Mai 2022 | Categories: Aktivität, Normen, RClassic |

In den vergangenen sechs Monaten haben im „Sonstigen Normierungsvorhaben PartnerTransfer“ des BiPRO e.V. die teilnehmenden Mitgliedsunternehmen intensiv zusammengearbeitet. Die bestehende Fachlichkeit wurde konsolidiert und neu strukturiert mit dem Ergebnis, dass eine bislang vorhandene Lücke bei den Transfer-Normen mit der neuen BiPRO-Norm 430.11 „Übermittlung von partnerbezogenen Geschäftsvorfällen“ geschlossen wird. Damit wird es möglich sein, Änderungen an den Partnerdaten mit den entsprechenden Nettodaten und den Geschäftsvorfallkennungen zu übertragen. Dies ist nicht nur bei asynchroner Quittung der Bestandsdaten-Prozesse gemäß BiPRO-Norm 501 interessant, sondern umschließt alle Änderungen, die nicht explizit vertrags- oder schadenbezogen sind, z. B. die Änderung der Korrespondenzanschrift, des Familienstands oder der Bankverbindung etc. Den Anstoß zur Norm gab die DIOPLUS BDÜ, in deren Rahmen auffiel, dass einige Änderungen (z. B. Bankverbindung an Flotten-/ Sammelverträgen) erheblichen unnötigen Aufwand erzeugen, weil sich hier die eigentlichen Verträge nicht ändern, aber nach Norm 430.4 vollständig geliefert werden müssen.

Während in den Vermittler-Systemen (Maklerverwaltungsprogrammen) üblicherweise eine partnerzentrierte Sicht vorliegt, bei der ein VN/ VP mehreren Anträgen/Verträgen und den verbundenen Schäden zugeordnet ist, ist dies in den Versicherersystemen teilweise andersherum oder in verschiedenen Spartensystemen bzw. Funktionseinheiten (z. B. Schaden, Bestand) unterschiedlich, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein gemeinsamer Schlüssel für den Partnerdatensatz existiert (Partnernummer, PartnernummerVM). Daher wird in der Norm die Identifikation zusätzlich durch die Partnerdaten selbst und die Partnerrolle an Verträgen oder Schäden beschrieben. Weiterhin ist bei der Lieferung davon auszugehen, dass eine Vollständigkeit des Partnermodells beim Provider nicht unbedingt dargestellt werden kann, und dieses sich auch traditionell vom Datenmodell des Consumers unterscheidet. Deshalb sieht die Norm vor, dass in der Regel nur die für die Änderung relevanten Klassen übermittelt werden. Dies orientiert sich am Modell der Änderungsklasse aus der Bestandsnorm 501.

Herzlichen Dank an alle Beteiligten zum erfolgreichen Abschluss dieses Vorhabens! Und wie geht es weiter? Die neue Norm 430.11 „Übermittlung von partnerbezogenen Geschäftsvorfällen“ wird im Major Release 2.9 veröffentlicht, das voraussichtlich im März 2023 erscheinen wird.

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