In der zweijährigen Phase (2023 und 2024) der Anschubfinanzierung wird seitens aller bisher teilnehmenden Unternehmen die Finanzierung im Sinne von Risikokapitalbereitstellung erfolgen. Nach dieser Phase wird unter den Teilnehmern errörtert, ob der Hub weitergeführt wird oder nicht. Im Falle des Erfolges und damit im Übergang in einen produktiven Betrieb (dies kann natürlich auch schon innerhalb der zwei Jahre erfolgen) werden hierzu gemeinschaftlich Regelungen erarbeitet.