Meldung der Mitarbeiterzahl

Für die jährliche Beitragserhebung maßgeblich ist die Mitarbeiterzahl des Unternehmens/ Konzerns zum 31. Dezember des Vorjahres. Tragen Sie bitte die Anzahl der zu diesem Stichtag im Unternehmen/ Konzern beschäftigten Arbeitnehmer/innen gemäß Beitragsordnung und die sich daraus ergebende/n Beitragsgruppe/n in dem untenstehenden Meldeformular ein.

Hinweis für Versicherungsunternehmen:

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich für Versicherungsunternehmen in Deutschland nach den gebuchten Bruttobeitragseinnahmen in Euro gemäß der dem Stand der Beitragsordnung 13 Monate vorangegangenen BaFin-Meldung. Die Einstufung erfolgt gemäß der Beitragsstaffel in Anlage B der Beitragsordnung.

Dein Ansprechpartner

Klaus Alter

Principal Sales Representative

BIPRO Beitragsordnung

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